Vorausetzung:
- Mindestalter 16 Jahre
- Flugschülerausweis
- Fliegerärtliches Gutachten
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Orginal ider beglaubigte Kopie)
- Geburtsurkunde (Orginal oder Kopie)
- 2 Lichtbilder
Für Minderjährige muß der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die Zustimmung zu diesem Ansuche geben.
Voraussetzung zur Prüfung:
- Mindestens 20 Alleinflüge unter Aufsicht des Fluglehrer
- Mindestens 40 Stunden Alleinflugzeug