Vorausetzung:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Flugschülerausweis
  • Fliegerärtliches Gutachten
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Orginal ider beglaubigte Kopie)
  • Geburtsurkunde (Orginal oder Kopie)
  • 2 Lichtbilder


Für Minderjährige muß der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die Zustimmung zu diesem Ansuche geben.

Voraussetzung zur Prüfung:

  • Mindestens 20 Alleinflüge unter Aufsicht des Fluglehrer
  • Mindestens 40 Stunden Alleinflugzeug