Das lautlose Fliegen, das Zusammenspiel von Wetter, Maschine und Mensch stellen den besonderen Reiz und Fazination dieser Art des Fliegens dar.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 16 Jahre (Schulung kann jedoch bereits mit 15 Jahren begonnen werden)
  • Flugschülerausweis
  • Fliegerärztliches Gutachten
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Orginal oder beglaubigte Kopie)
  • Geburtsurkunde (Orginal oder beglaubigte Kopie)
  • 2 Lichtbilder

Für Minderjährige muss der gesetzliche Vertreter des Antragstellers die Zustimmung zu diesem Ansuchen geben.

Voraussetzung zum Antritt zur Prüfung:

  • 30 Alleinflüge unter Aufsicht eines Fluglehrers
  • 3 Stunden Alleinflugzeit

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung (multiple Choice)
  • 3 Prüfungsflug mit vorgeschriebenem Programm

Ausbildungsangebot umfasst:

  • 4 Flüge mit Motorsegler (Grundschulung / Flugverhalten) mit Fluglehrer
  • 40 Starts mit Ka 7 (mit Fluglehrer) an der Winde (mit Fluglehrer)
  • 20 Starts mit KA 7 und Ka 8b (alleine)
  • 10 Flugzeugschlepps mit Fluglehrer (mit Fluglehrer)
  • 10 Flugzeugschlepps mit Ka 7 und Ka 8b (alleine)
  • 45 Stunden Theorieunterricht

Kosten:

  • Ausbildungsangebot: ca.  1160 €
  • Vereinsbeitritt (für Schulung erforderlich): ca. 440 €
  • Variable Kosten (Ämter, Lehrbuch, Fliegerarzt): ca. 260 €